BEG und Sonenschutz
Zu den von der BEG geförderten Maßnahmen gehört auch die Anbringung von Beschattung bzw. Sonnenschutz unter anderem in Form von Markisen. Das Wichtigste im Überblick:
Gefördert wird die Neumontage oder der Ersatz von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen, die eine optimierte Tageslichtversorgung gewährleisten, zum Beispiel über automatische Steuerung oder Lichtlenksysteme.
Sonnenschutz-Maßnahmen werden mit 20 Prozent der Investitionssumme gefördert. Diese muss mindestens 2.000 € betragen. Die maximale Förderungssumme liegt bei 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten (Energieberater), der die Energieeffizienz des Sonnenschutzes gegenüber dem BAFA durch eine technische Projektbeschreibung bestätigen muss. So muss z.B. eine Beschattung unter einem Terrassendach die gesamte Fensterfläche beschatten können. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls bezuschusst, und zwar mit 50%.
Einen Antrag können Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter stellen. Antragsteller können sein:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften (wenn sie der Daseinsvorsorge dienen)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Organisationen inkl. Kirchen
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, inkl. Wohnungsbaugenossenschaften
Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen.